Kosten und Honorare

nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie der Beratung bei Existenzgründungen sollen in Einklang stehen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und informieren Sie im Detail über die Honorare.

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